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Gebet- und Gesangbuch

 

Das Filioque
in der Diskussion

 

  1. In den liturgischen Büchern der lateinischen Kirche steht das Filioque selbstverständlich im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel. Es ist auch keine Anmerkung oder Erläuterung beigefügt. Allerdings hat sich in der katholischen Kirche seit der Note in der Verantwortung des Einheitsrates aus dem Jahr 1995 folgende Ansicht durchgesetzt, die zu einer erneuerten Praxis geführt hat: Da das lateinische "procedit" eine andere Bedeutung als das griechische "ekporeuomenon" hat, muss zur Wahrung des Sinns im Lateinischen das Filioque eingefügt werden. Bei Verwendung des griechischen Originals wird kein Filioque eingefügt; ebenso wenig bei Übersetzungen aus dem griechischen Original in moderne Sprachen. Die römischen Behörden verwenden immer häufiger den griechischen Text bzw. Übersetzungen aus diesem, so dass das Bekenntnis ohne den Zusatz verwendet wird. Beispiele:
    • 1600-Jahr-Feier des Konzils von Konstantinopel; ebenso andere feierliche Papstmessen, entsprechend der alten Tradition, in Papstmessen das Glaubensbekenntnis griechisch und damit ohne Filioque vorzutragen, die von Johannes Paul II. wieder eingeführt wurde.
    • Dokument "Dominus Iesus", Sommer 2000 (Verwendung ohne Filioque, auch in allen Übersetzungen - allerdings kursiert jetzt eine deutsche Fassung der DBK, in der es entgegen dem Originaltext des Dokuments wieder eingefügt ist).
    • Liturgische Texte für ökumenische Gottesdienste (Woche der Einheit, gegenseitige Anerkennung der Taufe Magdeburg 2007, ökumenische Kirchentage). Diese Texte sind u.a. auf der Homepage des Heiligen Stuhls und der DBK zu finden.
    • In der Publikation des päpstlichen Einheitsrats für die Einheitswoche 2009 ist im liturgischen Text eine Fußnote enthalten, in der es heißt: "Dem Text des Nicänums liegt die ursprüngliche Fassung des Konzils von Nicäa-Konstantinopel 381 zugrunde. Bei ökumenischen Gottesdiensten wird sie inzwischen allgemein verwendet." (Abruf von www.vatican.va, ähnlich auch in den Liturgien vergangener Jahre).
  2. Zum Hinweis, dass liturgische Texte nicht durch Anmerkungen oder Fußnoten verändert werden dürfen:
    • Es gibt die Einfügung in das Glaubensbekenntnis, wonach man sich bei der Nennung der Inkarnation verbeugt bzw. hinkniet (im Gotteslob Klammerbemerkung im liturgischen Text).
    • Auch im Römischen Messbuch sind Fußnoten in liturgischen Texten üblich, etwa im Hochgebet (Möglichkeit der Kommemoration von Koadjutoren und Weihbischöfen) oder beim Tagesgebet zum Jahrestag der Kirchweihe (Hinweis auf eine mögliche Auslassung), beim Gabengebet in Messen für besondere Anlässe und an anderen Stellen. Die Einfügungen im Hochgebet sind im Gotteslob nicht übernommen; dieses bringt also die liturgischen authentischen Texte nur in veränderter (gekürzter) Form.
  3. In den Empfehlungen deutscher Bistümer für ökumenische Gottesdienste wird darauf verwiesen, dass man bei solchen Gottesdiensten üblicherweise das Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel verwenden solle, allerdings ohne das Filioque (z.B. Berlin, Köln, Mainz).

Es zeigt sich, dass das Glaubensbekenntnis immer häufiger ohne den Zusatz verwendet wird. Das ist meistens auch in den griechisch-katholischen Kirchen der Brauch, auch wenn sie in deutscher Sprache die Eucharistie feiern. Zweifellos würde es klärend wirken, wenn den Gläubigen der Grund für die unterschiedliche Verwendung erläutert würde. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Nennung des Filioque im neuen Gesangbuch ohne irgendeinen Hinweis auf die ursprüngliche Form von den orthodoxen Kirchen registriert und als Affront bzw. Rückweichen der katholischen Kirche betrachtet würde, zumal nach der anderen römischen Praxis der letzten Jahre.

Mai 2009 Thomas Bremer